Amtliche Meldung
Bunte Sitzwürfel Foto: Stadt NV

Zuschuss zur Energiewende

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger Förderanträge für sogenannte Stecker-Solargeräte bzw. Balkonkraftwerke bei der Stadt Neukirchen-Vluyn stellen.

Die Förderrichtlinie für neue Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule gewährt einen pauschalen Zuschuss von 100 Euro je Wohneinheit, die mit einem Stecker-Solargerät bzw. Balkon-Solarmodul ausgerüstet wird. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Module betrieben werden.

Wichtig ist, dass der Förderantrag vor dem Kauf der Anlage gestellt wird. Wurde die Anlage bereits angeschafft, ist keine Förderung mehr möglich.

Die maximale Leistung der Anlage darf 800 Watt nicht überschreiten. Dabei ist die Abgabeleistung des Wechselrichters ausschlaggebend. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Vermieterin oder Vermieter, Mieterin oder Mieter oder Eigentümerin/Eigentümer in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus innerhalb von Neukirchen-Vluyn sind. Insgesamt stellt die Stadt Neukirchen-Vluyn 1.000 Euro für die Förderung von Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen für das Jahr 2025 zur Verfügung.

Die aktuelle Förderrichtlinie mit weiterführenden Informationen sowie das Online-Antragsformular sind auf der Webseite der Stadt Neukirchen-Vluyn unter www.neukirchen-vluyn.de/dienstleistungen/ unter dem Stichwort „Förderrichtlinie“ zu finden.

Für Fragen rund um die Förderung steht die Stabsstelle Klimaschutz, Ingrid von Eerde, unter klimaschutz@neukirchen-vluyn.de bzw. 02845/391 260 zur Verfügung. Sollte die Online-Antragsstellung nicht möglich sein, können die Antragsunterlagen in Ausnahmefällen bei der Stabsstelle Klimaschutz zum postalischen Versand angefordert werden.

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert