Amtliche Meldung

Abschaffung der Kinderreisepässe

Nicht vergessen: Seit dem 01. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert.
 
Für den Fall, dass Sie verreisen wollen, benötigen Sie grundsätzlich innerhalb der EU einen Personalausweis und außerhalb der EU einen regulären Reisepass für das Kind. Also so wie bei Erwachsenen auch. Die gültigen Kinderreisepässe sind bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit noch nutzbar.
 
Schauen Sie am Besten direkt einmal nach, ob Ihre Ausweisdokumente alle noch gültig sind, bevor es in den Urlaub geht.
 
Welches Ausweisdokument in welchem Land benötigt wird und warum die Kinderreisepässe abgeschafft wurden erfahren Sie hier
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert