Amtliche Meldung

Anmeldung Osterfeuer

Wer in Neukirchen-Vluyn ein Osterfeuer ausrichten möchte, muss rechtliche Vorgaben beachten und sich rechtzeitig beim Ordnungsamt melden.
 
Ab sofort bis spätestens 14 Tage vor dem Abbrenntag muss das Osterfeuer beim Ordnungsamt angemeldet werden. Das Formular befindet sich hier https://www.neukirchen-vluyn.de/pressemeldungen/anmeldung-von-osterfeuern-3
 
Wichtig
Erlaubt sind ausschließlich Osterfeuer, die der Brauchtumspflege dienen. Dazu zählen keine Veranstaltungen von Privatpersonen, sondern nur von in der Ortsgemeinschaft verankerten eingetragenen Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften.
 
Die Stadt bittet besonders darum, den Tierschutz zu berücksichtigen. Vor dem Anzünden muss das Holz umgeschichtet werden, um Vögel, Igel, Mäuse und Kaninchen zu vertreiben.
Die genauen Regelungen stehen im bereitgestellten Anmeldebogen.
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